Landwirtschaftliche Bauten - Laufstall mit Güllekanal
Stallunterbauten müssen in der Landwirtschaft so angelegt und betrieben werden, dass schädliche Bodenveränderungen, nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit sowie Verunreinigungen oberirdischer Gewässer ausgeschlossen werden. Insbesondere zur Sicherung der Trinkwasserqualität und zur Reinhaltung der Gewässer, sind in den wasser- und baurechtlichen Vorschriften Bestimmungen einzuhalten, die beim Stallbau mit Güllekanal (JGS-Anlagen) zu berücksichtigen sind.
Fradiflex® JGS Fugenblech darf zur Abdichtung von Arbeitsfugen gegenüber wassergefährdenden Flüssigkeiten in Dichtkonstruktionen aus unbeschichtetem Beton gemäß den Bestimmungen der DIN 11622-2 oder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung in JGS bzw. Biogas-Anlagen verwendet werden.
Johannes Nickel GbR, Welitsch 3, 96332 Pressig
Hacker Behälterbau GmbH
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11/2023