Diese Richtlinie regelt Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit von wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton, für die es bisher keine Festlegungen gab.
Für alle nicht anderweitig geregelten Produkte und Bauarten (wie z.B. beschichtete Fugenbleche) ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis als Verwendbarkeitsnachweis notwendig